Dokument beurkundet von Notar Dr. Sebastian Böhm

Erbauseinandersetzung

Wer kennt ihn nicht, den Spruch: Redet ihr noch miteinander, oder habt ihr schon geteilt? Auch wenn ich es Ihnen nicht abnehmen kann, sich auf eine Verteilung des Nachlasses zu einigen, kann ich als Notar eine einmal getroffene Einigung rechtssicher umsetzen und insbesondere für eine entsprechende Umschreibung von Immobilien im Grundbuch sorgen. Im Idealfall hat der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch ein Testament Regelungen zur Zuteilung der werthaltigen Nachlassgegenstände vorgesehen, an der sich die Erben orientieren können.

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