Kosten
Die Notarkosten sind in Deutschland bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Das heißt, dass jeder Notar verpflichtet ist, dieselben Kosten zu erheben. Einen Verhandlungsspielraum gibt es daher bei den Notarkosten nicht. In den meisten Fällen richten sich die Kosten nach dem Verkehrswert des betroffenen Gegenstandes. Gerne kann ich vorab eine Schätzung der anfallenden Notarkosten abgeben, wenn Sie dies wünschen.