Auch wenn ein Datenblatt niemals den ganzen Sachverhalt vermitteln kann, können Sie die Vorbereitung eines Beurkundungstermins ganz erheblich unterstützen, wenn Sie uns möglichst frühzeitig – in jedem Fall vor dem Beurkundungstermin – das ausgefüllte Datenblatt und weitere Unterlagen zur Verfügung stellen.

Was sollten Sie mitbringen?
Wenn ein bereits beurkundetes Rechtsgeschäft geändert oder ergänzt werden soll, ist es unumgänglich, dass wir eine Kopie der zu ändernden bzw. zu ergänzenden Urkunde erhalten. Wenn das Rechtsgeschäft aufgrund einer Vollmacht abgeschlossen werden soll, trägt es zum erfolgreichen Abschluss des Beurkundungstermins bei, wenn Sie uns vorab eine Kopie der Vollmacht zukommen lassen. Auch Grundschuldformulare, die Sie von Ihrer Bank erhalten, sollten Sie uns möglichst bereits vor dem Beurkundungstermin einreichen oder jedenfalls gleich bei Ihrer Anmeldung an meinem Empfang abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim Beurkundungstermin grundsätzlich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) im Original ausweisen müssen.